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Kinderfreundliche Wohnumgebungen

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Die kantonalen Bauverordnungen schreiben für Wohnsiedlungen die Einrichtung von Aufenthaltsbereichen im Freien und von Kinderspielplätzen vor. Im Kanton Bern z.B. muss die Fläche der Kinderspielplätze wenigstens 15% und die der Aufenthaltsbereiche mindestens 5% der Bruttogeschossfläche der Familienwohnungen in der Überbauung entsprechen. Die Vorschriften lassen sich ohne grossen Aufwand erfüllen. So kommt es oft vor, dass einfach in einer Ecke des Siedlungsareals ein Sandkasten und eine Schaukel plaziert werden.


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